Bei brainR spinnt die Welt. Einfach ein Brainstorming unten aus der Liste wählen und ab geht's! Der weltweite Ideensturm hilft allen Mitseglern neue Horizonte zu entdecken ... Werde doch auch mal Kapitän ;-)
brainR ist inzwischen 5 Jahre alt. Vielen Dank an alle, die brainR zu dem machen, was es ist!
12: was sind 2 Tage? in der Wüste hat man nicht mal kaltes Wasser!
11: nein, du kannst nicht kündigen. du musst den mangel erst mal dem vermieter anzeigen und ihm eine angemessene frist zur behebung des mangels zugestehen. wenn sich nichts tut, kannst du die miete mindern. wenn dann noch immer keine besserung in sicht ist, könnte eine kündigung evt. klappen.
10: und in § 569 bgb: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__569.html
9: wirf mal einen blick in § 314 BGB: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__314.html
8: das hier ist kein rechtsberatungsforum
7: nein
6: zu 1u. 2: ich auch
5: Mit sicherheit nicht.
4: lass dich von einem anwalt beraten
3: nö - nach 2 Monaten sicher
2: @1: glaube ich auch
1: Nach allgemeinen Kenntnissen: Bei schwerwiegenden Verletzungen des Vertrags oder unzumutbaren Verhältnissen. Wurde der Umstand vorher angekündigt, beispielsweise wegen Reperaturarbeiten, wahrscheinlich nicht. "Nur" wegen nicht vorhandenem warmen Wasser sicher auch nicht. Wenn es noch kaltes gibt...