Bei brainR spinnt die Welt. Einfach ein Brainstorming unten aus der Liste wählen und ab geht's! Der weltweite Ideensturm hilft allen Mitseglern neue Horizonte zu entdecken ... Werde doch auch mal Kapitän ;-)
Die Politik ist den Staatsanwälten weisungsbefugt. Weshalb funktioniert unser Rechtssystem anscheinend doch, obwohl dadurch die Gewaltenteilung durchbrochen wird. Kann mir jemand was dazu schreiben?
Beschreibung:
Schlagwörter:
Brainstorming-Informationen:
Nummer: 16997
Datum: 21.07.2010 20:58
Kategorie: Andere
brainR ist inzwischen 5 Jahre alt. Vielen Dank an alle, die brainR zu dem machen, was es ist!
6: weil das rechtssystem größer ist, als der zuständigkeitsbereich der staatsanwälte (es gibt ja auch noch zivilgerichte und verwaltungsgerichte und zuguterletzt noch das bundesverfassungsgericht). alles in allem kann man sagen, dass trotz aller verschwörungstheorien (siehe nr. 3) das system von checks and balances in deutschland ganz ordentlich funktioniert. sicher gibt es auch krasse fehler, aber das betrifft nicht die masse der fälle.
5: Die Gewaltenteilung ist daduch nicht "durchbrochen" und das Rechtssystem funktioniert deshalb, weil eine Seite "PRO" (z.B. Anwalt), eine Seite "CONTRA" (z.B. Staatsanwalt) argumentiert und ein/e Dritte/r (z.B. Richter/in) abwägt und entscheidet. UND DAS RICHTERAMT ist in diesem Vertreter der Judikative. Weder der Rechts- noch der Staatsanwalt gehört zur Judikative (rechtSPRECHENDE Gewalt). Davon ist zu unterscheiden die Exekutive (Regierungen und Verwaltungen) sowie die Legislative (Gesetzgebung: Parlamente)...
4: Richter werden ernannt. Das ist die "Berechtigung"-nein? Und Urteile werden rechtskräftig. Die werden nicht rechtskräftig "gemacht". Staatsanwälte haben AUFTRÄGE, nämlich ermittlen zu lassen und FÜR und WIDER einzubeziehen...
3: schon mal drüber nachgedacht dass richter gar keine legimitation haben um ein urteil rechtskräftig zu machen....jeder ist zur legimitation verpflichtet, richter haben aber keinen nachweis der berechtigung zur rechtssprechung. infos bei google
2: Weil nicht Staatsanwälte urteilen, sondern Richter.
1: wirklich sehr krasse frage! bin gespannt auf die antworten. will es auch wissen;-)