Brainstormen mit brainR

Bei brainR spinnt die Welt. Einfach ein Brainstorming unten aus der Liste wählen und ab geht's! Der weltweite Ideensturm hilft allen Mitseglern neue Horizonte zu entdecken ... Werde doch auch mal Kapitän ;-)
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Ideen eingeben:

Titel:

Wem gehört der User-Generated Content?

Beschreibung:

Immer wieder werden die Betreiber und *Inhaber* sozialer Netzwerkplattformen angefeindet, weil sie mit dem Content, dem Traffic und vor allem mit den Profilen der UserInnen und User *handeln*, vermarkten ... z.B. Kunden, die diesen Artikel gekauft haben, kauften auch ... Oder man denkt an die Skandale um die privaten Daten etwa bei SchülerVZ (gehört dem Holtzbrinck Verlag). Das kalte Gruseln kann einen auch packen, wenn man wirklich einmal in die Geschäftsbedingungen von Plattformen sozialer Software hineinschaut: "12. Rechte an Inhalten Der Nutzer räumt MINDMEISTER mit dem Einstellen seines Beitrags in ein Forum ein unbeschränktes, unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht an dem jeweiligen Beitrag ein, welches MINDMEISTER zu jeglicher Art der Verwertung, insbesondere zur dauerhaften Vorhaltung des Beitrags in dem entsprechenden Forum sowohl auf ihren Seiten als auch auf den Webseiten ihrer Kooperationspartner sowie zur sonstigen Vermarktung des Forums, berechtigt." Quelle: http://www.mindmeister.com/de/home/legal Kurz: Wem *gehören* denn nun all die tollen von den Nutzern selbst erschaffenen Daten in Web 2.0?

Schlagwörter:

web 2.0, Datenschutz, Netzpolitik, UserGeneratedContent, Wissensmanagement, Nutzungsrechte, Copyright

Brainstorming-Informationen:
Nummer: 15919
Datum:  06.05.2010 13:08
Kategorie: Medien, Internet und Computer

brainR ist inzwischen 5 Jahre alt. Vielen Dank an alle, die brainR zu dem machen, was es ist!

Neue Idee:


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2: dem der sie zu verwerten und als neues eigenständiges Werk aufzubereiten weiß ?
1: das habe ich mich als gelegentlicher qyper auch schon gefragt. vielleicht sollte man mal mit hilfe einer Verbraucherschutzorganisation einenMusterprozess führen, denn allzu einseitige Vertagsbedingungen können sittenwidrig sein

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